AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für Verbraucher gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Denise Andersen Photography.
1.2. Mit der Erteilung eines Auftrags an Denise Andersen Photography, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt, erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Kommt es zu Folgeaufträgen des Kunden, gelten diese AGB, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3. Alle von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer separaten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Ist der Kunde Verbraucher, genügt – abweichend von dem Vorstehenden – die Textform für Anzeigen oder Erklärungen gegenüber Denise Andersen Photography durch den Kunden.
1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Denise Andersen Photograph ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt insbesondere auch, wenn den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden durch Denise Andersen Photography nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
​
2. VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Denise Andersen Photography hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Beispiele sind, digitale Bilder, Daten, ausgedruckte Bilder, Poster, Leinwände, Fotoalben, Fotobücher, Videos usw.)
2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Denise Andersen Photography vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von 6 Wochen ab Zugang des Angebots beim Kunden.
2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Angebotsannahme kann schriftlich und mündlich erfolgen.
2.4. Nimmt der Kunde das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.2 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches Denise Andersen Photography durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung gleichzusetzen ist es, wenn Denise Andersen Photography dem Kunden eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung übersendet.
2.5. Gegenstand der Beauftragung von Denise Andersen Photography durch einen Kunden kann beispielsweise ein Paar-Shooting, ein Engagement Shooting, eine Hochzeitsreportage, ein Brautpaar-Shooting, ein After Wedding Shooting, ein Portrait-Fotoshooting, ein Familien-Fotoshooting, ein Babybauch-Fotoshooting oder eine Veranstaltungsreportage sein.
​
3. MODALITÄTEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG
3.1. Handelt es sich bei der Beauftragung um umfangreicheres Fotoprojekt, legen die beiden Parteien im Vorfeld den Ablauf der Produktion grob fest. Bestimmte Vorstellungen oder Wünsche des Kunden sind Denise Andersen Photography mitzuteilen.
3.2. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass Denise Andersen Photography alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Zeiten, etc.).
3.3. Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass am Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist, Dritte (z.B. Friseur, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Denise Andersen Photography berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Denise Andersen Photography und dem Dritten zustande.
3.5. Denise Andersen Photography obliegt es, die Aufnahmen auszusuchen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden. Eine hiervon abweichende Vereinbarung kann individuell getroffen werden.
3.6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens Denise Andersen Photography ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Bildstils, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.7. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf, ggf. mit Assistenz, tätig.
3.8. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Fotos und Dateien im RAW Format.
3.9. Für Denise Andersen Photography vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Fotos sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Der Auftragnehmer ist bemüht, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.
​
4. BEREITSTELLUNG VON FOTOS ZUR AUSWAHL
4.1. Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Denise Andersen Photography. Bekommt der Kunde Fotos zur Auswahl bereitgestellt, ist es dem Kunden untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
4.3. Der Kunde sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Für die Auswahl hat der Kunde 30 Tage nach Zugang Zeit. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.
4.4. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht von Denise Andersen Photography zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum nach Rücksprache mit dem Kunden verlängert werden.
​
5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN, STORNIERUNG
5.1. Für die Reservierung eines Termins für eine Reportage oder Veranstaltung wird eine Reservierungsgebühr von 40% des Gesamtbetrages fällig. Nach Zahlung gelten die AGB's als akzeptiert.
5.2. Die Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
5.3. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Denise Andersen Photography einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
5.4. Bei Stornierung 30 Tage oder weniger Tage vor dem vereinbarten Termin sind insgesamt 50% des vereinbarten Honorars fällig. (Inkl. der Reservierungsgebühr von 40%).
5.5. Ab einer Stornierung von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
5.6. Eine Auszahlung oder Verrechnung als Gutschein ist nicht möglich.
​
5.7. Für den Fall von Absagen aufgrund höherer Gewalt erfolgt die Erstattung der Anzahlung ohne jegliche Einschränkungen oder Bedingungen.
5.8 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
5.9. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit bei Reportagen oder Veranstaltungen den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet. Der Kunde wird vor Ablauf der Zeit informiert.
5.10. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils vom Wohnort des Fotografen, 94505 Bernried. Die ersten 20 km von Bernried werden, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.11. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Aufnahmeortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen können ggf. zwei Übernachtungen erforderlich sein.
5.12. Sofern das Honorar seitens des Kunden nicht fristgerecht entrichtet wurde, ist die Fotografin nicht verpflichtet, den Termin zu reservieren oder die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
6. ABSAGE DURCH Denise Andersen Photograph, ÄNDERUNGEN IM ABLAUF
6.1. Kann der Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
6.2. Im Falle eines Ausfalls des Fotografen wird dieser sich eigenständig darum bemühen, einen adäquaten Ersatz zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine vollständige Rückerstattung des vereinbarten Betrags. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen, sofern er sich für diesen Fotograf entscheidet. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Denise Andersen Photography nicht.
6.3. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Denise Andersen Photography zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Denise Andersen Photography.
7. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Ist der Kunde Verbraucher, erwirbt er an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Denise Andersen Photography trifft bei Reportagen und Veranstaltungen die Auswahl der Fotos. Die Anzahl der Bilder wird vertraglich festgelegt.
7.4. Bei allen anderen Fotoshootings werden die Bilder zur Ansicht in einer Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder wird im Vorhinein besprochen. Weitere Bilder können dazu gekauft werden.
7.5. Der Auftraggeber muss der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer im Rahmen der Eigenwerbung ausdrücklich zustimmen. Dazu bedarf es der Schriftform. Andernfalls darf der Fotograf die Bilder ausschließlich zur Erstellung der Auswahl und Bearbeitung verwenden.
7.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
7.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fotografin
“Denise Andersen Photography” angemessen zu nennen, wenn die erstellten Bilder für Veröffentlichungen, sei es in gedruckter Form oder digital, genutzt werden.
​
8. Haftung und Verjährung
8.1. Denise Andersen Photography haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2. Bei Datenverlust infolge höherer Gewalt ist die Haftung auf die Rückzahlung des bereits gezahlten Honorars beschränkt.
8.3. Die Fotografin haftet nicht für Schäden oder Leistungsausfälle, die durch unvorhersehbare oder nicht von ihr zu vertretende Umstände verursacht werden, wie durch Wetterbedingungen, technische Defekte oder Ausfälle Dritter.
8.4. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf dem Instagram-Profil etc. von Denise Andersen Photography und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Denise Andersen Photography. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
8.5. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Denise Andersen Photography verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
8.6. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Denise Andersen Photography verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
9 FOTOAUFNAHMEN BEI VERANSTALTUNGEN
9.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Denise Andersen Photography darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden.
9.2. Für den Fall, dass Personen bei der Veranstaltung anwesend sind, die der Einwilligung nicht zustimmen, hat der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) Denise Andersen Photography darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
9.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/oder Denise Andersen Photography gegenüber, stellt der Kunde damit Denise Andersen Photography von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
9.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
9.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Denise Andersen Photography, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
9.6. Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL UND ANZUWENDENDES RECHT
10.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
10.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
10.3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Bernried. Der Gerichtsstand ist Bernried, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.